Möbelbonus

Bonus für Möbel und Haushaltsgeräte 2018 – 2019

Der Bonus für Möbel und Haushaltsgeräte besteht in einem Einkommensteuerabzug für den Kauf von Möbeln und großen Haushaltsgeräten der Energieklasse nicht niedriger als A+ (A für Öfen), die dazu bestimmt sind, eine Immobilie, die renoviert wird, einzurichten. Die Abzugsfähigkeit wird auf einen Höchstbetrag von 10.000 € berechnet, einschließlich etwaiger Transport- und Montagekosten, und muss in zehn gleichen jährlichen Raten aufgeteilt werden. Die Zahlung muss per Überweisung oder Debit- oder Kreditkarte erfolgen.
Von dem Abzug können diejenigen profitieren, die im Jahr 2018 und 2019 neue Möbel und Haushaltsgeräte kaufen und ab dem 1. Januar 2017 Renovierungsarbeiten durchgeführt haben.

Es wird also möglich sein, Möbel (von Küchen bis zu Sofas, aber auch Betten und Matratzen, Schränke und Lampen) mit einem steuerlichen Vorteil von 50% zu erwerben, im Zusammenhang mit Renovierungsarbeiten, die seit dem vergangenen Januar begonnen haben oder die im Jahr 2019 beginnen werden. In diesem Fall ist eine maximale Ausgabengrenze von 10.000 Euro pro Immobilie vorgesehen, sodass diejenigen, die dieses Jahr bereits Ausgaben getätigt haben, diese Beträge zu denen des nächsten Jahres hinzufügen müssen. Für die Inanspruchnahme des Vorteils ist die Zahlung per dedizierter Überweisung nicht erforderlich, sondern es können auch Kredit- und EC-Karten verwendet werden, und die Rechnung ist erforderlich.

Quelle: Finanzamt: